Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums an der BUW Lehrveranstaltungen im Ausland absolvieren und diese hier einbringen möchten, unterstützen wir das gerne.
Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Studienleistungen gibt es einen weitgehend standardisierten Prozess. Bitte vereinbaren Sie deshalb zunächst KEINEN Sprechstundentermin, sondern folgen Sie für einen reibungslosen Ablauf bitte folgenden Schritten:
-
Wenden Sie sich frühzeitig(!) an das Zentrum für Auslandskontakte. Dieses führt nicht nur kompetente Beratung, sondern auch die erste "formale" Prüfung Ihrer Anrechnung durch (siehe hier unter "1.3. Das Learning Agreement").
-
Standardmäßig verweisen wir auf die Belegung der sog. "Study Abroad-Module" in den Modulhandbüchern. Diese sind explizit für die Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland vorgesehen. Sollte der Rückgriff auf ein "Study Abroad-Modul" in Ihrem Fall nicht möglich sein, begründen Sie uns dies bitte schriftlich und fahren NUR DANN mit Schritt 3 fort.
-
Nach einer formalen Genehmigung der Anrechnung wenden Sie sich an uns, indem Sie folgende Unterlagen bei uns im Sekretariat abgeben:
- das Anrechnungsformular im Original,
- Informationen zu den ausländischen Veranstaltungen (alternativ per E-Mail):
- Studiengang, -abschluss
- Studienjahr (im Rahmen des Studiengangs)
- Inhalte (Syllabus o.ä.)
- Bitte nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Informationen Ihrer Zieluniversität (in deutscher oder englischer Sprache).
- Falls die Anrechnung ohne Weiteres erfolgt, können Sie Ihre fertigen Unterlagen in der Regel nach wenigen Tagen (und Benachrichtigung durch uns) wieder abholen. Sollten weitere Absprachen notwendig sein, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Viel Spaß beim Auslandsstudium!